Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Danach müssen neue Websites mit Shop, angebotenen Dienstleistungen oder auch Kontaktformulare barrierefrei sein, sodass sie von Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkungen genutzt werden können.
Ziel des Gesetzes ist eine deutliche Verbesserung der Barrierefreiheit bei digitalen Produkten und Dienstleistungen. Das Gesetz ist die deutsche Antwort auf die Vorgaben des European Accessibility Act.