STICHWORT
BARRIEREFREIHEITSSTÄRKUNGSGESETZ:

IST IHRE WEBSITE SCHON
BARRIEREFREI?

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Danach müssen neue Websites mit Shop, angebotenen Dienstleistungen oder auch Kontaktformulare barrierefrei sein, sodass sie von Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkungen genutzt werden können.
Ziel des Gesetzes ist eine deutliche Verbesserung der Barrierefreiheit bei digitalen Produkten und Dienstleistungen. Das Gesetz ist die deutsche Antwort auf die Vorgaben des European Accessibility Act.

Website zum Festpreis von 4700€

Melden Sie sich gerne zu einem
unverbindlichen Info-Termin.

Wer ist verpflichtet, sein digitales Angebot umzurüsten?

Das BFSG gilt für Behörden und öffentliche Verwaltungen genauso wie für Unternehmen, die verbrauchernahe Dienstleistungen oder Produkte anbieten.

Unterscheidung B2C und B2B:

Zur Barrierefreiheit verpflichtet sind nur Unternehmen im B2C-Bereich. Dazu zählen auch Dienstleistende mit Endkunden, die Onlinetermin-Buchungen oder Kontaktformulare anbieten.

Auf Unternehmensseite gehören dazu Websites mit ...
  • Online-Shops
  • Dienstleistungen mit digitalen Verträgen (z. B. Reisebuchungen, Online-Banking)
  • Buchungs- und Anmeldeplattformen
  • Online-Formulare, die vertragliche Prozesse einleiten (z. B. Kontaktformulare, Mitgliedsanträge, Bewerbungssysteme)
  • Videoberatung und Coaching-Plattformen
Wer ist vom neuen Gesetz ausgenommen?

Ausgenommen vom BFSG sind kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro.


Barrierefreiheit lohnt sich –
auch ohne gesetzliche
Verpflichtung

  • Barrierefreie Funktionen auf Websites verbessern die Nutzungserfahrung für alle. Somit erweitert Barrierefreiheit den potenziellen Kundenkreis und generiert im Endeffekt auch mehr Einnahmen.
  • Auch die Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird positiv beeinflusst, da sie strukturierte Daten fördert, alternative Texte für Bilder nutzt und die allgemeine Nutzererfahrung verbessert.
  • Die Umsetzung von Barrierefreiheit stärkt das Image als sozial verantwortliches und kundenorientiertes Unternehmen. Das entspricht ethischen Grundsätzen der Inklusion und kann Wettbewerbsvorteile schaffen.
Diese Zielgruppen profitieren von inklusiven Websites:

Menschen mit Behinderungen, z. B. Sehbehinderungen, Hörbehinderungen,
motorischen und/oder Beeinträchtigungen.

Ältere Nutzerinnen und Nutzer, denn deren visuelle, auditive, und motorische
Fähigkeiten lassen mit zunehmendem Alter nach.

Menschen mit temporären Einschränkungen, z. B. Menschen mit einer Handverletzung
oder einer Seheinschränkung. Für sie ist die Navigation über die Tastatur sehr hilfreich.

User mit schlechter Internetverbindung, weil barrierefreie Webseiten aufgrund ihrer
optimierten Struktur schneller geladen werden.

Wir kennen uns aus mit
Barrierefreiheit!

Schon seit mehreren Jahren realisiert unser Team barrierefreie Digital-Projekte und bildet sich zu diesem Thema weiter. Neben dem Aufbau barrierefreier Websites kümmern wir uns auch um die Erstellung barrierefreier PDFs und Printmedien.

DIE WICHTIGSTEN KRITERIEN
FÜR EINE BARRIEREFREIE
WEBSITE

Die europäische Norm benennt die Stufen A und AA als verbindlich sowie die Stufe AAA als „höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit“.
Für die Stufe AA (Erfüllung der erweiterten Anforderungen an die Barrierefreiheit) gelten als Vorgaben u. a. …

Textalternativen für Bilder
und Multimediaelemente

Klare und leicht
verständliche Sprache

Kontrastreiche
Farbkombination

Navigierbarkeit mit
der Tastatur

Strukturierung
und Organisation

Lesbarkeit der Schriftarten

Videos und Audiodateien
mit Untertiteln

 

… und weitere Kriterien

 

Wir sind für Sie da!

Melden Sie sich gerne zu
einem unverbindlichen
Beratungsgespräch.

E-Mail: bfsg@redorange.de
Oder telefonisch: +49 2443-9045-229

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. In einem kostenfreien Info-
Termin klären wir gemeinsam mit Ihnen den Status Ihrer Website und
was gegebenenfalls optimiert werden müsste.

Unsere Optimierungsschritte in Kurzform:

Bei einem konkreten Bedarf führen wir einen Barrierefreiheits-Check Ihrer kompletten Website durch, in dem alle relevanten Kriterien geprüft werden. Anschließend werden Design, Texte, Farben etc. optimiert, in der Programmierung die wichtigen Einstellungen überprüft und ggf. korrigiert. Mit den optimierten Contents und verbesserter Navigation kann Ihre barrierefreie Website online gehen.